Zulässige Betriebsarten von Stromwandlern

Jul 24, 2023|

(1) Zulässige Betriebskapazität. Der Stromwandler sollte innerhalb der auf dem Typenschild angegebenen Nennkapazität arbeiten. Wenn der Betrieb die auf dem Typenschild angegebene Nennkapazität überschreitet, verringert sich die Genauigkeit, der Messfehler nimmt zu und der Zählerstand wird ungenau, was dem Spannungswandler entspricht.

(2) Zulässiger Strom auf der Primärseite. Der primärseitige Strom des Stromwandlers darf über längere Zeit nicht mehr als das 1,1-fache des Nennstroms betragen. Bei längerem Überlastbetrieb erhöht sich der Messfehler und die Wicklung wird überhitzt oder beschädigt. Der sekundärseitige Strom des Stromwandlers beträgt im Allgemeinen 5 A oder 1 A, und der üblicherweise verwendete Strom beträgt 5 A. Wenn sich der Stromwandler im Normalbetrieb befindet, befindet sich sein sekundärseitiger Stromkreis nahe an einem Kurzschlusszustand.

(3) Die Sekundärseite des Stromwandlers darf während des Betriebs nicht offen sein. Wenn die Sekundärseite des in Betrieb befindlichen Stromwandlers offen ist, entsteht auf der Sekundärseite Hochspannung, die die Sekundärausrüstung und die Sicherheit von Personen gefährdet. Wenn die Arbeiten eine Trennung des Sekundärkreises erfordern (z. B. Demontage des Instruments), sollten die sekundärseitigen Anschlüsse vor der Trennung zuverlässig mit dem Verbindungsstück kurzgeschlossen werden.

(4) Sowohl die Sekundärseite als auch der Eisenkern des Stromwandlers sollten zuverlässig geerdet sein. (Um zu verhindern, dass die primäre Hochspannung auf die Sekundärseite gelangt, wenn die primäre und sekundäre Isolierung zusammenbricht.)

(5) Die Lastimpedanz der Sekundärseite darf nicht größer sein als die Nennlastimpedanz (um die Genauigkeit der Messung sicherzustellen).

(6) Achten Sie bei der Verdrahtung auf die Polarität der Klemmen des Stromwandlers

(7) TA darf nicht an die Sekundärseite des Fernsehgeräts angeschlossen werden (damit TA nicht annähernd den Stromkreis unterbricht und die Gefahr einer Hochspannung entsteht).

(8) Bei Arbeiten ist besonderes Personal unter Aufsicht zu beaufsichtigen, Isolierwerkzeuge zu verwenden und auf Isoliermatten zu stehen.

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